Seit dem Ende der Übergangsphase am 01.07.2014 dürfen im bauaufsichtlichem Bereich nach den geltenden Landesbauordnungen bei der Auftragsvergabe von tragenden Bauteilen aus Stahl oder Aluminium ausschließlich Unternehmen beauftragt werden, die über die vorgeschriebenen Qualifikationsnachweise verfügen.
Hierbei umfasst der bauaufsichtliche Bereich alle tragenden und sichernden Bauprodukte, wie zum Beispiel Treppen, Geländer, Balkongeländer und Balkonanlagen, Vordächer, Carports sowie Stahlkonstruktionen, Stahlhallen und auch Ingenieurbauwerke.
Betriebe, die diese Art Bauteile herstellen, müssen von einer notifizierten, externen Stelle auditiert und zertifiziert sein.
Dies gilt gleichermaßen für Arbeiten privater Auftraggeber als auch für gewerkliche Bauwerke und die der Öffentlichen Hand.
Wir als Müller GmbH Metallbau tragen dieser Landesbauordnung selbstredend Rechnung und sind zertifiziert nach DIN EN 1090 (DIN EN 1090-1, DIN EN 1090-2 und DIN EN 1090-3).
Müller GmbH Metallbau
Dieselstraße 9
71277 Rutesheim
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Geschäftsführer: Ralf Müller
Dieselstraße 9
71277 Rutesheim